Altersversorgung macht Schule geht in die 2. Runde

Im Rahmen der Kampagne werden in den kommenden Monaten bundesweit mehr als 500 Kurse an den Volkshochschulen angeboten. Die Kursbesucher sollen dabei zu Vorsorge-Experten in eigener Sache werden. Die Politiker wie Münte und Finanzminister Steinbrück sind mit der ersten Runde sehr zufrieden: Die bisherigen Kursbesucherinnen und -besucher hätten dem Angebot ein gutes Zeugnis ausgestellt. Demnach seien die Kurse für weit mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden eine Hilfe für die Planung der eigenen Altersvorsorge gewesen, Zwischen Februar und Juli besuchten knapp 3.500 Menschen einen von insgesamt 325 “Altersvorsorge macht Schule”-Kursen.

In den zwölfstündigen Kursen behandeln Referentinnen und Referenten der Deutschen Rentenversicherung alle Aspekte der Altersvorsorge.  Kaufempfehlungen werden in den Kursen nicht ausgesprochen, die Initiative ist anbieter- und produktunabhängig. Die Kurse von “Altersvorsorge macht Schule” wenden sich an alle, die ihre eigene Altersabsicherung verbessern wollen - unabhängig von Vorkenntnissen oder finanziellen Möglichkeiten. Die Kursgebühr beträgt maximal 20 Euro. Die Anmeldung erfolgt bei den Volkshochschulen vor Ort.

Umfassende Informationen zum Kursprogramm und zu den Möglichkeiten der Teilnahme gibt es im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder kostenlos unter der Telefonnummer 0800-1000 4800.


VVG-Reform, Teil 5: Stille Reserven und Rückkaufswerte

Der Gesetzgeber hat nun festgelegt wie die Versicherungsnehmer zukünftig an den stillen Reserven der der Versicherer zu beteiligen sind. Wie das dann praktisch funktioniert, wird die Praxis zeigen. Ebenso hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dem Versicherungsnehmer nun ein höherer Rückkaufswert zusteht.

Beide Maßnahmen machen auf den ersten Blick Sinn, andererseits ist es halt doch nicht ganz so einfach. Sowohl die zeitnahe Beteiligung an den Stillen Reserven als auch der Ausweis höherer Rückkaufswerte bedeuten für den Versicherer weniger Flexibilität und für den Kunden eine höhere Sicherheit. Beides kostet Geld - zu Lasten der Rendite. Und dieses weniger an Rendite fehlt dann gerade bei einem langfristigen Anlagehorizont wie in der Altersvorsorge vielleicht am Ende - und zwar den Kunden. Fortsetzung folgt.


Der “modifizierte Standardtarif” für alle die nicht krankenversichert sind.

Die Krankenversicherer, die im PKV-Verband organisiert sind, haben sich nun auf eine einheitliche Linie festgelegt, was im neuen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, sogenannte “modifizierten Standardtarif” rein können, gezahlt wird.
Seit 1. Juli 2007 hat dieser Personenkreis ein Recht, sich im „modifizierten Standardtarif“ der PKV zu versichern. Gesetzliche Grundlage ist das Wettbewerbsstärkungsgesetz, das
- für die PKV-Unternehmen Annahmezwang,
- den Verzicht auf Risikozuschläge und
- eine Begrenzung des Beitrags auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vorsieht.

Ab sofort bekommen diejenigen der heute Nichtversicherten, die sich bis zum 31. Dezember 2007 im Standardtarif versichern, nach einer Wartezeit von drei bzw. acht Monaten auch laufende Behandlungen erstattet. Die Vereinbarung von Wartezeiten ist notwendig, da sich aus Sicht der Privaten Krankenversicherer die Betroffenen sonst nur bei akuter Erkrankung versichern.

Matthias Beenken ergänzt in seinem gestrigen Bericht im versicherungsjournal.de den schönen Begriff des “Moral Hazard”. Ein Begriff der ursprünglich aus der Versicherungswissenschaft kommt und im deutschen am ehesten mit “subjektives Risiko” übersetzt werden kann. Letztendlich beschreibt er den Wunsch des Menschen eine Versicherung nur dann abzuschließen, wenn er sie wirklich braucht. Und wenn er sie wahrscheinlich nicht braucht es doch eher zu lassen. Aber alle Laien ahnen und die Experten wissen, dass Versicherung so nicht fuktioniert. Deshablb dürfen wir gespannt sein
wie der “modifizierte Standardtarif” funktioniert und wann er das erste Mal modifiziert werden muss.

 


VVG-Reform, Teil 4: Wegfall der Unteilbarkeit der Prämie

Bisher galt der Grundsatz der “Unteilbarkeit der Prämie.” Übersetzt für Versicherungslaien und Nicht-Juristen bedeutet dies: Nach bisherigem Recht schuldet der Versicherungsnehmer die volle Jahresprämie auch dann, wenn der Vertrags nicht zum Ende der Versicherungsperiode, sondern im Laufe des Versicherungsjahres beendet wird.

Praktisch war das mal wieder eine Schlechterstellung des Kunden gegenüber den Versicherern, denn die haben trotzdem Geld bekommen auch wenn sie kein Risiko mehr zu tragen hatten. Künftig muss die Prämie nur bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung gezahlt werden. Ein Fortschritt für die Kunden.


Sind Rabatte für Junge gesetzeswidrig?

Das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) ist seit gut einem Jahr in Kraft. In § 1 des AGG heißt es: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen”. Soweit so klar.

Obwohl die Riester-Rente vom Gesetztgeber bereits mit einem Einheitstarif für Männlein und Weiblein versehen worden ist, kann daraus wohl keine weitere Vereinheitlichung in anderen Sparten abgeleitet werden. Denn das AGG lässt - zwar nur in engen Grenzen - Ausnahmen vom Diskriminierungs-Verbot für Versicherungen zu. Grundlage müssen nach § 20 Absatz 2 AGG statistische Grundlagen und versicherungsmathematische Methoden zur Bewertung des Risikos sein. Die gibt es in der Krankenversicherung oder hinsichtlich der Lebenserwartung bei der Rentenversicherung in jedem Fall.

Anders mag es mit Rabatten und Sondertarifen,z.B. für Jüngere oder Berufseinsteiger aus. Die beruhen mit Sicherheit nicht immer auf statistischen Methoden, sondern auf der Idee, so Kunden zu gewinnen. Da hilft beim Beispiel Sondertarif für junge Leute nur der Bezug auf die Bestimmung des Absatzes 1 Satz 3 desselben Paragrafen. Demzufolge kann eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sein, wenn sie mit besonderen Vorteilen verbunden ist „und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt“. Und dieses Interesse hätten weder die begünstigten jungen Kunden noch die anderen, denn es müsse jedem klar dass der Versicherer eher ganz auf den Rabatt verzichtet anstatt ihn auf alle Kunden auszuweiten.


Viele Versicherte wollen neu abschließen oder den Anbieter wechseln

Fast jeder zehnte private Versicherungskunde (9,2 Prozent) plant im 3. Quartal 2007 eine Versicherung neu abzuschließen oder den Anbieter zu wechseln.  Gehören Sie auch dazu?

Herausgefunden hat das der Assekuranz Absatzpotenzial-Index “Assdex” des Marktforschungs- und Beratungsinstituts Psychonomics AG. Rund 1.500 private Versicherungskunden ab 18 Jahren wurden im Juli zu ihrer allgemeinen Abschlussbereitschaft sowie ihrer konkreten Abschlussintention in den kommenden drei Monaten befragt.

Jeder Deutsche gibt im Schnitt 3.000 EUR im Jahr für Versicherungen aus. Das ist eine ganze Menge. Wenn sich da 10-20 % einsparen lassen, dann ist das eine ganze Menge. Testen Sie uns doch einfach, wir helfen Ihnen gerne beim Sparen!


VVG Reform, Teil 3: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Schluss mit Alles-oder Nix

Der Versicherungsnehmer muss zukünftig nur gefahrenerhebliche Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat angeben. D.h. dass alle gefahrerheblichen Umstände, nach denen nicht explizit gefragt wurde, dem Versicherungsnehmer nicht zum Nachteil ausgelegt werden können.  Zudem gibt es keine Nachmeldefristen mehr, es sei denn, der Versicherer fragt explizit vor Policierung danach. Ob die Versicherungs-anträge dadurch kürzer werden? Eher nicht.

Auch soll es bei Verstößen des Versicherten gegen sein vertraglichen Pflichten zukünftig fairer zugehen. Galt seither: bei grob fahrlässigen Verstößen entweder volle Leistung oder überhaupt keine Ersatzpflicht (Alles-oder-nichts eben). Zukünftig soll es eine Abwägung geben, wie schwer das Verschulden des Versicherungsnehmers im Moment wirklich ist und um wie viel die Leistungen eventuell gekürzt werden. Bei Vorsatz des Versicherten gilt nach wie vor volle Leistungsfreiheit des Versicherers.  Fortsetzung folgt.


Meilenstein für die betriebliche Altersversorgung: Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.

Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.

Diesem Zweck dient auch die zweite wichtige Weichenstellung, die die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung - arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar, also sicher. Das hilft dabei, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. Und es ist besonders für junge Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll behalten.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann. Bis alles endgültig in trockenen Tüchern ist kann also noch ein bisschen dauern. Was Sie bei uns sofort bekommen können ist kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot.


Vertrauen 2.0: Über Experten, Preisvergleiche und das Netz.

Das renommierte Gottfried Duttweiler Institut in der Schweiz hat eine Umfangreiche Studie zum Thema Konsumentenvertrauen und die Veränderungen durch das Internet durchgeführt und dabei interessante Erkenntnisse zu Tage gefördert.

-         Herstellerinformationen, Werbung und Ratgeber gehören zu den großen Verlierern

-         Experte, Fachkräfte und unabhängige Organisationen sowie Familie und Freunde haben eine hohe Glaubwürdigkeit.

-         Firmen können im Web 2.0 nicht mehr Lügen.


Und was hat das mit Versicherungen zu tun. Viel. Zum Beispiel, dass die Herstellerinformationen (sogenanntes Kleingedruckte oder Versicherungsbedingungen) wurden seit jeher Kaum gelesen.

Ein Versicherungsmakler muss eigentlich schon immer ein Experte sein, seit Mai 2007 gibt es aber die EU-Vermittlerrichtlinie, die dafür sorgt dass diese Expertise über einen sogenannten Sachkundenachweis auch nachgewiesen wird. Und in den vorgeschriebenen Kundeninformationen muss ein Versicherungsmakler nun sein Beteiligungsverhältnisse offen legen, so dass der geneigte Kunde sehen kann wie unabhängig der Anbieter tatsächlich ist.

Lügen wollten wir noch nie, können wir uns auch gar nicht leisten, weil wir schon immer für unsere Beratung haften und da ist es echt blöd, wenn wir nicht die Wahrheit sagen.

Also testen Sie uns einfach. Wir erwarten keinen Vertrauensvorschuss, sondern erstellen einen unabhängigen Preis-/Leistungsvergleich für Sie. Gerne können Sie auch während der Beratung Ihre Freunde oder Ihre Familie anrufen, wie es laut Studie immer öfter getan wird (der Flatrate sei dank). Gerne beraten wir Sie und Ihre Freunde auch gerne kostenlos und unverbindlich am Telefon (0800-800 10 60). Und wenn Sie über uns doch was zu meckern haben, können Sie das beim Versicherungsombudsmann tun.
Die Zusammenfassung der Studie können Sie übrigens hier runter laden.


Man kann´s auch anders sehen: Die FAZ über „die Lust am staatlich geförderten Sapren“

Irgendwie das gleiche Thema wie gestern, aber doch eine ganz andere Sichtweise: Statt über die sinkenden staatlichen Renten zu jammern wie Bild es tut, preist die FAZ, die Vorteile der Riester- und Rürup-Rente:

-         staatliche Zulagen
-         steuerliche Absetzbarkeit
-         nachgelagerte Besteuerung

Die Zahlen sprechen für sich: bereits 9 Millionen Deutsche haben eine Riester-Rente abgeschlossen. Und im ersten Halbjahr 2007  hat sich die Zahl der neu abgeschlossenen Rürup-Renten auf fast 120.000 Verträge gegenüber dem Vorjahr ungefähr verdoppelt.

Trotzdem stellt die führenden deutsche Tageszeitung aus Frankfurt fest: „Selbst wenn alle Angestellten und Beamte per Riester-Vertrag die Höchstsummen sparen würden … wären damit nur die Kürzungen der vorletzten Rentenreform ausgeglichen.“ Aha, es geht als nicht um eine Erhöhung der Lebensstandards, sondern nur um eine absolut notwendige Sicherung.

Folgen Sie also dem Rat, den die FAZ ihren „klugen Köpfen“ gibt: „Während für die meisten Angestellten und Beamten die Riester-Rente die höchste Förderung ermöglicht“,…, ist die Rürup-Rente in der erster Linie für Selbstständige geeignet.

Wenn Sie nun Lust auf staatlich gefördertes Sparen haben, fordern Sie einfach unverbindlich und kostenlos ein individuelles Angebot an:

für Angestellte und Beamte: Riester-Rente
für Selbstständige und Freiberufler: Rürup-Rente