Artikel in der Kategorie 'aktuell'


Der “modifizierte Standardtarif” für alle die nicht krankenversichert sind.

Die Krankenversicherer, die im PKV-Verband organisiert sind, haben sich nun auf eine einheitliche Linie festgelegt, was im neuen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, sogenannte “modifizierten Standardtarif” rein können, gezahlt wird.
Seit 1. Juli 2007 hat dieser Personenkreis ein Recht, sich im „modifizierten Standardtarif“ der PKV zu versichern. Gesetzliche Grundlage ist das Wettbewerbsstärkungsgesetz, das
- für die PKV-Unternehmen Annahmezwang,
- den Verzicht auf Risikozuschläge und
- eine Begrenzung des Beitrags auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vorsieht.

Ab sofort bekommen diejenigen der heute Nichtversicherten, die sich bis zum 31. Dezember 2007 im Standardtarif versichern, nach einer Wartezeit von drei bzw. acht Monaten auch laufende Behandlungen erstattet. Die Vereinbarung von Wartezeiten ist notwendig, da sich aus Sicht der Privaten Krankenversicherer die Betroffenen sonst nur bei akuter Erkrankung versichern.

Matthias Beenken ergänzt in seinem gestrigen Bericht im versicherungsjournal.de den schönen Begriff des “Moral Hazard”. Ein Begriff der ursprünglich aus der Versicherungswissenschaft kommt und im deutschen am ehesten mit “subjektives Risiko” übersetzt werden kann. Letztendlich beschreibt er den Wunsch des Menschen eine Versicherung nur dann abzuschließen, wenn er sie wirklich braucht. Und wenn er sie wahrscheinlich nicht braucht es doch eher zu lassen. Aber alle Laien ahnen und die Experten wissen, dass Versicherung so nicht fuktioniert. Deshablb dürfen wir gespannt sein
wie der “modifizierte Standardtarif” funktioniert und wann er das erste Mal modifiziert werden muss.

 


Viele Versicherte wollen neu abschließen oder den Anbieter wechseln

Fast jeder zehnte private Versicherungskunde (9,2 Prozent) plant im 3. Quartal 2007 eine Versicherung neu abzuschließen oder den Anbieter zu wechseln.  Gehören Sie auch dazu?

Herausgefunden hat das der Assekuranz Absatzpotenzial-Index “Assdex” des Marktforschungs- und Beratungsinstituts Psychonomics AG. Rund 1.500 private Versicherungskunden ab 18 Jahren wurden im Juli zu ihrer allgemeinen Abschlussbereitschaft sowie ihrer konkreten Abschlussintention in den kommenden drei Monaten befragt.

Jeder Deutsche gibt im Schnitt 3.000 EUR im Jahr für Versicherungen aus. Das ist eine ganze Menge. Wenn sich da 10-20 % einsparen lassen, dann ist das eine ganze Menge. Testen Sie uns doch einfach, wir helfen Ihnen gerne beim Sparen!


Meilenstein für die betriebliche Altersversorgung: Kabinett beschließt Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.

Die neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung nun ebenfalls fortgesetzte Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung schafft eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch ebenso wie Arbeitgeber Planungssicherheit. Anreize und Attraktivität beim Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften bleiben voll erhalten. Der mit der Rentenreform 2002 eingeleitete Auf- und Ausbau kapitalgedeckter zusätzlicher Altersvorsorge kann und muss auf breiter Front weitergehen.

Diesem Zweck dient auch die zweite wichtige Weichenstellung, die die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf vornimmt: Wer - im Unterschied zur allein vom Arbeitnehmer bestrittenen Entgeltumwandlung - arbeitgeberfinanziert eine Zusatzvorsorge für das Alter aufbaut, konnte bisher die so gebildeten Anwartschaften trotz 5-jährigen Bestehens verlieren, wenn er vor Erreichen des 30. Lebensjahrs den Job wechselte oder aus anderen Gründen aus dem Betrieb ausschied. Künftig sind neue Betriebsrentenanwartschaften schon ab Vollendung des 25. Lebensjahrs unverfallbar, also sicher. Das hilft dabei, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer Zusatzrente zu beginnen. Und es ist besonders für junge Frauen und Familien positiv, die künftig bei der Jobpause oder -aufgabe wegen Geburt und Kinderziehung die aufgebauten Anwartschaften voll behalten.

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann. Bis alles endgültig in trockenen Tüchern ist kann also noch ein bisschen dauern. Was Sie bei uns sofort bekommen können ist kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot.


Der Aufreger vom Wochenende: 15% weniger Rente für Neurentner

Was eigentlich außer Norbert Blüm (”Die Rente isch sischer!”) keinen wirklich mehr überraschen sollte, hat es doch wieder in alle Medien von Tagesschau bis Bild geschafft und war der Aufreger des Wochenendes: im Vergleich zum Jahr 2000 sind die Renten für Rentner deren Rente im Jahr 2006 beginnt um bis zu 15% gesunken. Das bestätigen neueste Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Bild illustriert das plakativ mit einer Ost-West-Tabelle. Ursachen hierfür sind die verschiedenen Reformen der staatlichen Rentenversicherung wie z.B. das Alterseinkünftegesetz. Bild fasst treffend zusammen: Wer sich allein auf die Rente verlässt, der ist verlassen” und  “Nur wer zusätzlich vorsorgt, ist im Alter wirklich versorgt.”

Da wollen wir nicht wiedersprechen, sondern unseren geneigten Lesern gleich und direkt die möglichkeit geben, zusätzlich vozusorgen, so dass Sie im Alter wirklich versorgt sind:

- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- private Rentenversicherung
- betriebliche Altersversorgung
- britische Rentenversicherung
- Lebensversicherung

Übrigens war das vom Gesetzgeber auch so gedacht. Gesetzliche Rente runter, private Vorsorge steuerlich gefördert hoch. Auch wenn es Dirk Hoeren von Bild nicht wahrhaben will und von “Enteignung” und vor einem Heer von verarmten Rentnern warnt. Genau das war das Ziel der Rentenreform: weniger staatliche Rente.


Streit um den Zweitmarkt: Darf´s ein paar Prozent Storno mehr sein?

Wenn sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auf  ein öffentliches Scharmützel einlässt, muss das wichtig sein. Denn normalerweise Versuchen die hohen Herren der Lobby, die Fäden geräuschlos im Hintergrund zu ziehen.

Worum geht es? Storno! Oder „vorzeitige Leistung“ wie der Verband das freundlicher formuliert. Ein heikles Thema in der Branche. Denn  wer seine Verträge früher auflöst wird mit sogenannten Stornoabschlägen bestraft. Umstritten, aber üblich.

Das Fass aufgemacht hat Cash Life Chef Dr. Stefan Kleine-Depenbrock  Er hält es für „verwunderlich, dass angesichts des nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs trotzdem so viele Versicherte den zentralen Baustein ihrer privaten Altersvorsorge auflösen”. Das mag sein. Und es bleibt zu konstatieren, dass die vorzeitige Vertragsauflösung immer die schlechteste Lösung ist. Warum?
Lebensversicherung ist eine langfristige Anlage. Und wer früher kündigt, verpasst unter anderen seinen Schlussgewinnanteile. Aber es gibt Alternativen: Beitragsfreistellung, Beitragsstundung, Policendarlehen, Verkauf der Police.
Warum dann das öffentliche Scharmützel? Weil Kleine-Depenbrock von den Versicherern eine Erhöhung der Überschussbeteiligung fordert. Und das stink dem Verband gehörig. Und nun mutmaßt der Verband, dass die Policenaufkäufer wie Cash Life nur höhere Zinsen wollten, weil sich angesichts gestiegener Zinsen, die eigenen Investments im Zweitmarkt schon nicht mehr rechneten. Wir dürfen gespannt sein. Fortsetzung folgt!