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Der “modifizierte Standardtarif” für alle die nicht krankenversichert sind.

Die Krankenversicherer, die im PKV-Verband organisiert sind, haben sich nun auf eine einheitliche Linie festgelegt, was im neuen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, sogenannte “modifizierten Standardtarif” rein können, gezahlt wird.
Seit 1. Juli 2007 hat dieser Personenkreis ein Recht, sich im „modifizierten Standardtarif“ der PKV zu versichern. Gesetzliche Grundlage ist das Wettbewerbsstärkungsgesetz, das
- für die PKV-Unternehmen Annahmezwang,
- den Verzicht auf Risikozuschläge und
- eine Begrenzung des Beitrags auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV vorsieht.

Ab sofort bekommen diejenigen der heute Nichtversicherten, die sich bis zum 31. Dezember 2007 im Standardtarif versichern, nach einer Wartezeit von drei bzw. acht Monaten auch laufende Behandlungen erstattet. Die Vereinbarung von Wartezeiten ist notwendig, da sich aus Sicht der Privaten Krankenversicherer die Betroffenen sonst nur bei akuter Erkrankung versichern.

Matthias Beenken ergänzt in seinem gestrigen Bericht im versicherungsjournal.de den schönen Begriff des “Moral Hazard”. Ein Begriff der ursprünglich aus der Versicherungswissenschaft kommt und im deutschen am ehesten mit “subjektives Risiko” übersetzt werden kann. Letztendlich beschreibt er den Wunsch des Menschen eine Versicherung nur dann abzuschließen, wenn er sie wirklich braucht. Und wenn er sie wahrscheinlich nicht braucht es doch eher zu lassen. Aber alle Laien ahnen und die Experten wissen, dass Versicherung so nicht fuktioniert. Deshablb dürfen wir gespannt sein
wie der “modifizierte Standardtarif” funktioniert und wann er das erste Mal modifiziert werden muss.

 


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