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VVG-Reform, Teil 5: Stille Reserven und Rückkaufswerte

Der Gesetzgeber hat nun festgelegt wie die Versicherungsnehmer zukünftig an den stillen Reserven der der Versicherer zu beteiligen sind. Wie das dann praktisch funktioniert, wird die Praxis zeigen. Ebenso hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dem Versicherungsnehmer nun ein höherer Rückkaufswert zusteht.

Beide Maßnahmen machen auf den ersten Blick Sinn, andererseits ist es halt doch nicht ganz so einfach. Sowohl die zeitnahe Beteiligung an den Stillen Reserven als auch der Ausweis höherer Rückkaufswerte bedeuten für den Versicherer weniger Flexibilität und für den Kunden eine höhere Sicherheit. Beides kostet Geld - zu Lasten der Rendite. Und dieses weniger an Rendite fehlt dann gerade bei einem langfristigen Anlagehorizont wie in der Altersvorsorge vielleicht am Ende - und zwar den Kunden. Fortsetzung folgt.


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